§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen ZentoSTATIK – Ingenieurbüro für Bauwesen & Energieberatung, Kapellenstrasse 24B, 65439 Flörsheim am Main E-Mail: ingenieurburo@zentostatik.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die konkrete Leistungsbeschreibung, der Umfang der Leistungen, die Vergütung, Termine, Planungsgrundlagen und besondere Annahmen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
2. Mit der Annahme eines Angebots oder der Erteilung eines Auftrags gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform, durch Beginn der Leistungserbringung oder durch Annahme der vereinbarten Vorauszahlung zustande.
3. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Hierdurch verursachte Mehrvergütung und Terminverschiebungen bleiben vorbehalten.
§ 3 Leistungsumfang und Planungsgrundlagen
1. Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung und der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere weitergehende Planungs-, Prüf-, Bauüberwachungs-, Koordinations-, Vermessungs-, Baugrund-, Brandschutz- oder Genehmigungsleistungen, sind nicht geschuldet.
2. Der Auftragnehmer darf bei seiner Leistungserbringung auf die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen, Angaben, Bestandspläne, Maße, Baugrundinformationen, Gutachten, Vorgaben Dritter und sonstigen Planungsgrundlagen vertrauen, soweit deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht offensichtlich ist.
3. Leistungen des Auftragnehmers stellen keine Garantie für die Erteilung behördlicher Genehmigungen, die Freigabe durch Prüfingenieure, Prüfstellen, Förderstellen oder sonstige Dritte dar, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Handelt der Auftraggeber als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, kann ihm bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
ZentoSTATIK – Ingenieurbüro für Bauwesen & Energieberatung
Master of Engineering im Bauingenieurwesen & Energieberater (EEE) - Ibrahim Eray Güclü
Kapellenstrasse 24B, 65439 Flörsheim am Main
Telefon: 0155 115 41 564
E-Mail: ingenieurburo@zentostatik.de
mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise durch einen mit der Post versandten Brief oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das unten beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden; dessen Verwendung ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts informieren, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen.
2. Vor einem Beginn der Leistungen innerhalb der Widerrufsfrist holt der Auftragnehmer vom Verbraucher eine gesonderte ausdrückliche Erklärung ein. Der Verbraucher kann verlangen, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit den Leistungen beginnt. Über das Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung wird der Verbraucher gesondert informiert.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
ZentoSTATIK – Ingenieurbüro für Bauwesen & Energieberatung
Kapellenstrasse 24B, 65439 Flörsheim am Main
E-Mail: ingenieurburo@zentostatik.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
________________________________________________
Beauftragt am (*): _______________________________
Name des/der Verbraucher(s): ______________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _________________
________________________________________________
Datum: __________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 5 Vergütung, Zahlung, Übergabe und Stornierung
1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
2. Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, sind 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung als Vorauszahlung nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung fällig. Der Auftragnehmer beginnt mit der Bearbeitung nach Eingang der Vorauszahlung, soweit dem keine gesetzlichen Rechte des Auftraggebers entgegenstehen.
3. Nach vertragsgemäßer Fertigstellung der vereinbarten Leistungen erhält der Auftraggeber eine Fertigstellungs- oder Übergabemitteilung. Die verbleibenden 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung werden mit Zugang dieser Mitteilung und Rechnungsstellung fällig.
4. Die endgültige Übergabe der vereinbarten Arbeitsergebnisse, insbesondere von Berechnungen, Gutachten, Plänen, Nachweisen und Dokumentationen, erfolgt nach vollständigem Ausgleich der fälligen Vergütung. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
5. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Verzögerungen, die auf verspäteten oder ausbleibenden Zahlungen oder Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers beruhen, verlängern vereinbarte Termine angemessen. Weitergehende gesetzliche Rechte des Auftragnehmers bleiben unberührt.
6. Stornierung / Kündigung durch den Auftraggeber:
Kündigt oder storniert der Auftraggeber den verbindlich erteilten Auftrag, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, und greift kein gesetzliches Widerrufsrecht (mehr), gilt Folgendes:
a) Erfolgt die Stornierung vor Beginn der tatsächlichen Bearbeitung, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25 % der vereinbarten Brutto-Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber bleibt der ausdrückliche Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
b) Erfolgt die Stornierung nach Beginn der tatsächlichen Bearbeitung, wird die bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits erbrachte Leistung anteilig berechnet und in Rechnung gestellt. Dem Auftragnehmer stehen zudem die gesetzlichen Ansprüche nach § 648 BGB zu.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen, Bestandsdaten, Zugänge, Freigaben, Genehmigungen und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere vorhandene Bestandspläne, Angaben zu Abmessungen, Baustoffen, Lasten, Schäden, Umbaumaßnahmen und Baugrundverhältnissen, soweit diese für die beauftragte Leistung relevant sind.
2. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder von Dritten bereitgestellten Grundlagen, soweit der Auftragnehmer deren Fehlerhaftigkeit nicht erkennen musste.
3. Verzögerungen, zusätzlicher Aufwand oder notwendige Überarbeitungen, die aus verspätet, unvollständig oder fehlerhaft bereitgestellten Informationen oder Entscheidungen entstehen, können zu angemessenen Terminverschiebungen und einer zusätzlichen Vergütung führen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierüber informieren, sobald dies erkennbar ist.
§ 7 Nutzungsrechte und Unterlagen
1. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den im Angebot oder Vertrag konkret bezeichneten Zweck und das bezeichnete Bauvorhaben.
2. Eine Verwendung für andere Bauvorhaben, Änderungen der Unterlagen, Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung über den Vertragszweck hinaus bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
3. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte des Auftragnehmers bleiben unberührt.
§ 8 Haftung
1. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der im Einzelfall vereinbarten Leistungen und Anforderungen.
2. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
4. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 9 Verjährung
Für Ansprüche des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften, soweit im Einzelfall keine abweichende, wirksame Vereinbarung getroffen wurde.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Feb 2026